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Aktuelles

Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!

So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.

Aggression im Straßenverkehr

15.01.2024 | FAHRSCHUL-WISSEN

Lichthupe, Mittelfinger und riskante Überholmanöver: Auf deutschen Straßen herrscht zuweilen ein rauer Umgangston. Aggressives und rücksichtsloses Fahrverhalten ist nicht nur ein erhebliches Unfallrisiko; wer am Steuer andere Verkehrsteilnehmer vorsätzlich bedrängt oder gefährdet, macht sich mitunter sogar einer Straftat schuldig. Deutsche Verkehrsteilnehmer neigen immer häufiger zu Aggressionen am Steuer. Zu diesem Ergebnis kommt eine repräsentative Umfrage der Unfallforschung der Versicherer. Demnach gaben 50 Prozent der Befragten zu, den eigenen Ärger regelmäßig an anderen Verkehrsteilnehmern auszulassen. Ausbremsen, dichtes Auffahren und Rasen gehören dabei zum Standardrepertoire der Verkehrsrowdys. Doch wann wird aus aufdringlichem verkehrswidriges Fahrverhalten? „Sobald der gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsabstand unterschritten wird, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor“, erklärt Markus Schmidt von der Fahrfabrik GmbH in Oberursel. „Aggressives Drängeln kann aber auch den Tatbestand der Nötigung erfüllen. Dann handelt es sich um eine Straftat, die mit Geldbußen, Fahrverbot, Verlust der Fahrerlaubnis und Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren rigoros geahndet werden kann.“ Tatsächlich kennt die StVO keinen eigenen Paragraphen für Nötigung im Straßenverkehr. Es gilt deshalb die entsprechend Bestimmung aus dem Strafgesetzbuch. Übertragen auf Verkehrsdelikte gibt es anhand dieser Gesetzeslage allerdings keine eindeutigen Kriterien. „Ob es sich um Nötigung handelt, wird von Fall zu Fall entschieden“, so Markus Schmidt. „Urteile aus der Vergangenheit lassen erkennen, dass für die Richter vor allem drei Parameter entscheidend sind: Vorsatz, Dauer und Intensität.“ Ein kurzes Drängeln konstituiert demnach nicht zwangsläufig eine Nötigung. Wer den Vordermann auf der Autobahn aber minutenlang verfolgt und schikaniert, macht sich eindeutig der Nötigung schuldig. Denn aufgrund des zu geringen Sicherheitsabstandes hat dieser keine Wahl, als schneller zu fahren – der Fahrer wird dazu genötigt, die Geschwindigkeit zu erhöhen oder die Spur zu wechseln, um einen Unfall zu vermeiden. Im Umgang mit Dränglern, Rasern und aggressiven Fahrern rät Markus Schmidt vor allem zu Gelassenheit: „Legen Sie sich unter keinen Umständen mit Verkehrsrowdys an oder versuchen, diesen eine Lektion zu erteilen. Bemühen Sie sich stattdessen, sich der Situation bei der nächstmöglichen Gelegenheit kontrolliert zu entziehen.“ Wer seinen Peiniger im Nachhinein dann zur Rechenschaft ziehen möchte, kann bei der örtlichen Polizeidienststelle Anzeige erstatten. Erforderlich hierfür sind eine möglichst präzise Schilderung des Vorfalls sowie Angaben zu Kennzeichen, Fahrzeugtyp und -farbe, gegebenenfalls auch zum Aussehen des Fahrers. Weitere Hinweise zum Thema gibt Markus Schmidt jederzeit gern persönlich unter der Durchwahl 06171580320 oder direkt in der Fahrschule: Fahrfabrik GmbH, Untere Hainstr. 28, 61440 Oberursel.

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Alle Jahre wieder: So gelingt der Tannenbaum-Transport mit dem Auto

15.12.2023 | FAHRSCHUL-WISSEN

Im vorweihnachtlichen Stress lassen sich viele Autofahrer beim Tannenbaum-Kauf leichtfertig zu waghalsigen Transportmanövern hinreißen. Dabei wird die oftmals unzureichend gesicherte Fracht schnell zum lebensgefährlichen Geschoss. Die festlich geschmückte Tanne gehört für fast alle Haushalte ebenso fest zu Weihnachten wie die Geschenke darunter. Doch bevor das immergrüne Bäumchen im heimischen Wohnzimmer leuchten kann, muss es erst einmal dorthin transportiert werden. Ob selbst geschlagen oder künstlich: Wer nicht über ausreichende Ladefläche im Kofferraum oder auf dem Anhänger verfügt oder einen Pick-up-Truck fährt, für den gestaltet sich dieses Unterfangen kompliziert. Dem Erfindungsreichtum vieler Autofahrer scheinen dabei keine Grenzen gesetzt. Doch vom ADAC durchgeführte Crashtests demonstrieren, wie schell die weihnachtliche Fracht bei unzureichender Sicherung zum tödlichen Geschoss werden kann. Markus Schmidt von der Fahrfabrik GmbH weiß Abhilfe: „Wie jede Ladung muss auch der Tannenbaum am oder im eigenen Fahrzeug so gesichert werden, dass er bei jedem Verkehrsverhalten fest an Ort und Stelle bleibt.“ Die gängigsten Möglichkeiten hierfür bieten der Transport auf dem Autodach oder im Kofferraum. Von der ebenfalls häufig praktizierten Variante im Innenraum bei umgeklapptem Beifahrersitz rät Markus Schmidt hingegen ab: „Die Gefahr einer Sichteinschränkung ist hierbei schlicht zu groß.“ Beim Transport auf dem Autodach sollten Fahrer nur Dachgepäckträger und Spanngurte mit gültigem Prüfzeichen verwenden. Kennzeichen, Scheinwerfer, Rücklicht und Blinker dürfen nicht verdeckt sein. Auch darf der Christbaum weder vorne noch seitlich die Ausmaße des Fahrzeugs überschreiten. Ragt der Baum mehr als einen Meter über das Heck hinaus, ist die Spitze mit einem roten, mindestens 30 mal 30 Zentimeter großen Tuch, bei Dunkelheit zusätzlich mit einem roten Licht zu kennzeichnen. Die Spitze des Baumes sollte dabei nach hinten zeigen, damit der Fahrtwind die Äste nicht beschädigt. Ähnliches gilt für den Transport im Kofferraum: So darf der Baum zwar aus dem Kofferraum hinausragen, aber auch hier gilt, wie oben beschrieben, dass überstehende Ladung ab einem Meter mit einem roten Tuch zu kennzeichnen ist. „Verstauen Sie den Baum immer mit dem Stammende zuerst in den Kofferraum. Zur zusätzlichen Sicherheit schieben Sie am besten ein Holzbrett zwischen Stamm und Fahrersitz, so drückt der Baum auch bei einer heftigen Bremsung nicht durch die Lehne“, so Markus Schmidt. Wer nach dem Transport nicht stundenlang Nadeln und Harz aus dem Innenraum entfernen möchte, sollte das Fahrzeuginnere mit einer alten Decke oder einem Bettlaken auslegen. Um den Aufwand zu minimieren, rät Markus Schmidt Verbrauchern grundsätzlich, eine Lieferung in Erwägung zu ziehen. Weitere Hinweise zum Thema gibt Markus Schmidt jederzeit gerne persönlich unter der Durchwahl 06171580320 oder direkt in der Fahrschule: Fahrfabrik GmbH, Untere Hainstr. 28, 61440 Oberursel.

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Wildwechsel im Herbst: Gefahr für Mensch und Tier

15.10.2023 | FAHRSCHUL-WISSEN

Wildtiere sind im Straßenverkehr ein erhebliches Unfallrisiko. Besonders in ländlichen Regionen bedeuten plötzlich auf der Fahrbahn auftauchende Vierbeiner eine oft nur schwer zu vermeidende Gefahr für Auto- und Motorradfahrer. Die flächendeckende Asphaltierung und der Ausbau des Straßennetzes überschneiden vielerorts den natürlichen Lebensraum von Wildtieren. Im Unterschied zum Menschen und seinen domestizierten Haus- und Nutztieren, erkennen Rehe, Hirsche und Wildschweine Straßen nicht als Gefahrenzonen. Trotz des hohen Lärms kreuzen die ansonsten scheuen Wildtiere auch bei hohem Verkehrsaufkommen unerwartet die Fahrbahn und werden im Fall einer Kollision aufgrund ihres stattlichen Körpergewichts regelmäßig zur Bedrohung für Fahrzeuge und deren Insassen. Laut Angaben des Statistischen Bundesamtes kommt es auf deutschen Straßen jedes Jahr zu rund 250.000 Wildunfällen, zum Teil mit schweren Folgen für Mensch und Tier. Markus Schmidt von der Fahrfabrik GmbH weiß um die Gefahr und glaubt dennoch, dass sich diese Zahl durch ein höheres Risikobewusstsein deutlich verringern ließe: „Als unfreiwillige Verkehrsteilnehmer sind Wildtiere unberechenbar, weshalb viele Zusammenstöße selbst für hochaufmerksame Fahrer schlicht nicht zu vermeiden sind. Gleichzeitig unterschätzen viele Menschen aber nach wie vor massiv die Gefahr durch Wildwechsel.“ Betroffen sind insbesondere Streckenabschnitte, die nahe Wäldern und Feldgrenzen verlaufen. „Erhöhte Wachsamkeit ist vor allem zwischen Abend- und Morgendämmerung geboten, wenn die nachtaktiven Tiere auf Nahrungssuche gehen“, weiß Markus Schmidt. Der Experte rät Auto- und Motorradfahrern eindringlich, entsprechende Hinweisschilder ernst zu nehmen und bei angepasstem Tempo mit erhöhter Bremsbereitschaft zu fahren. „Sobald Sie ein Tier am Straßenrand bemerken, sollten Sie umgehend abblenden und eventuell versuchen, es durch Hupen zu verscheuchen.“ Was aber tun, wenn die Reaktionszeit zu kurz und ein Zusammenstoß unvermeidbar ist? „In diesem Fall lautet die Devise kategorisch: ‚Abbremsen statt Ausweichen‘. Auch wenn es kontraintuitiv sein mag, so ist der Unfall gegenüber einem unkontrollierten Ausweichmanöver doch die sicherere Variante.“ Markus Schmidt empfiehlt, das Lenkrad gut festzuhalten, auf die Bremse zu treten und sich bestmöglich auf den Aufprall vorzubereiten. „Nach dem Zusammenstoß ist es entscheidend, Ruhe zu bewahren. Schalten Sie die Warnblinkanlage an, sichern Sie die Unfallstelle und verständigen Sie die Polizei. Nähern Sie sich unter keinen Umständen dem angefahrenen Tier!“ Zwar sind nicht alle Wildunfälle vermeidbar, doch eine erhöhte Wachsamkeit und vorausschauende Fahrweise können entscheidend dazu beitragen, das Risiko zu minimieren. Weitere Hinweise zum Thema gibt Markus Schmidt gern persönlich unter der Durchwahl 06171580320 oder direkt in der Fahrschule: Fahrfabrik GmbH, Untere Hainstr. 28, 61440 Oberursel.

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